Leitfaden · EU-KI-Verordnung
KI-Bilder richtig kennzeichnen
Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter und KI-bearbeiteter Bilder nach der EU-KI-Verordnung.
- Art. 50 KI-VO
- Gültig seit 02.08.2026
- Für Marketing & Content-Teams
Schnellcheck
Muss ich mein Bild kennzeichnen?
Beantworten Sie drei kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine Einschätzung inklusive Empfehlung für Ihren Veröffentlichungskanal.
Frage 1 von 3
Wurde das Bild vollständig oder teilweise mit generativer KI erstellt oder wesentlich verändert?
Frage 2 von 3
Könnte das Bild als authentische Darstellung einer realen Person, eines Ortes, Objekts oder Ereignisses wahrgenommen werden?
Frage 3 von 3
Wo wird das Bild veröffentlicht?
Der Schnellcheck bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ampelübersicht
Auf einen Blick: Wann kennzeichnen?
Keine Kennzeichnung erforderlich
Rein illustrative, abstrakte oder erkennbar künstlerische KI-Bilder sowie klassische Bildbearbeitung ohne wesentliche inhaltliche Veränderung – etwa Farbkorrektur, Zuschnitt oder Retusche.
Einzelfall prüfen
KI-gestützte Veränderungen realer Fotos – etwa ausgetauschte Hintergründe, hinzugefügte Objekte oder generative Erweiterung. Entscheidend ist, ob der authentische Eindruck wesentlich verändert wird.
Kennzeichnung erforderlich
Fotorealistische KI-Bilder, die als echte Aufnahme realer Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse wahrgenommen werden könnten – insbesondere Deepfakes im Sinne von Art. 50 Abs. 4 KI-VO.
Praxisbeispiele
Typische Fälle aus dem Marketing-Alltag
Neun konkrete Beispiele zeigen, wie die Kennzeichnungspflicht in der Praxis einzuordnen ist.
KI-generiertes Porträt einer Ärztin
Kennzeichnung erforderlichDas fotorealistische Porträt wirkt wie die Aufnahme einer echten Person. Betrachtende könnten annehmen, es handle sich um eine reale Ärztin – ein klassischer Fall für die Transparenzpflicht.
Abstrakte KI-Illustration für einen Blogartikel
Keine KennzeichnungDie Grafik ist erkennbar illustrativ und erhebt keinen Anspruch auf Authentizität. Niemand hält sie für ein echtes Foto – eine Kennzeichnung ist daher regelmäßig nicht erforderlich.
Produktfoto mit Farbkorrektur und Retusche
Keine KennzeichnungKlassische Bildbearbeitung wie Farbanpassung, Zuschnitt oder Staubretusche verändert den Bildinhalt nicht wesentlich. Solche Standardbearbeitungen lösen keine Kennzeichnungspflicht aus.
KI-Hintergrund hinter echtem Produktfoto
Einzelfall prüfenDas Produkt ist echt, die Umgebung generiert. Suggeriert der neue Hintergrund einen realen Ort oder Kontext (z. B. eine Apotheke), spricht viel für eine Kennzeichnung; bei neutralen Studio-Hintergründen meist nicht.
Fotorealistische KI-Ansicht eines realen Ortes
Kennzeichnung erforderlichDie generierte Stadtansicht zeigt einen real existierenden Ort, der so nie fotografiert wurde. Betrachtende könnten die Darstellung für eine authentische Aufnahme halten.
KI-Grafik im Comic-Stil für Social Media
Keine KennzeichnungDer stilisierte Cartoon-Look ist offensichtlich künstlich. Es besteht keine Verwechslungsgefahr mit einer realen Aufnahme – der Schutzzweck der Transparenzpflicht ist nicht berührt.
KI-Szene: Beratungsgespräch in der Praxis
Kennzeichnung erforderlichDie fotorealistische Szene mit Patientin und Fachpersonal wirkt wie eine dokumentarische Aufnahme eines echten Gesprächs. Gerade im Gesundheitskontext ist Transparenz hier Pflicht.
KI-Upscaling eines echten Fotos
Keine KennzeichnungAuflösung und Schärfe werden technisch verbessert, der Bildinhalt bleibt unverändert. Solche unterstützenden KI-Funktionen gelten nicht als wesentliche Veränderung.
Per Outpainting erweitertes Eventfoto
Einzelfall prüfenDas echte Veranstaltungsfoto wurde per KI über den Bildrand hinaus erweitert. Werden dabei zusätzliche Personen oder ein größerer Saal suggeriert, verändert das den authentischen Eindruck – dann kennzeichnen.
Kanäle
So kennzeichnen Sie je Kanal
Jede Plattform bietet eigene Wege der Kennzeichnung – von Bildunterschriften bis zu nativen KI-Labels.
Website
Sichtbarer Hinweis „KI-generiert“ direkt am Bild oder in der Bildunterschrift, ergänzt um Angaben im Alt-Text und – wo möglich – maschinenlesbare Metadaten (C2PA).
Hinweis im Beitragstext (z. B. „Bild: KI-generiert“) oder direkt im Bild. LinkedIn zeigt bei erkannten C2PA-Metadaten zusätzlich automatisch ein „AI“-Label an.
Beim Upload das Plattform-Label „KI-Info“ aktivieren und den Hinweis zusätzlich in die Caption aufnehmen. Fotorealistische Inhalte ohne Label können von Meta nachträglich markiert werden.
Meta Ads
Im Werbeanzeigenmanager die Angabe zu KI-generierten oder digital veränderten Inhalten setzen – insbesondere bei fotorealistischen Personen, Orten oder Ereignissen verpflichtend.
Newsletter
Kennzeichnung als kurze Bildunterschrift unter dem jeweiligen Bild („Abbildung KI-generiert“). Ein Sammelhinweis im Footer genügt nur bei rein dekorativen Bildern.
Gedruckter Hinweis in der Bildunterschrift oder im Impressum der Publikation mit eindeutigem Bildbezug. Maschinenlesbare Kennzeichnung entfällt, der sichtbare Hinweis bleibt.
FAQ
Häufige Fragen
EU-Icons
Die offiziellen KI-Transparenz-Labels
Drei einheitliche Symbole machen KI-Inhalte europaweit wiedererkennbar – je nach Grad der KI-Beteiligung.
Basissymbol
Wann verwenden? Wenn KI an der Erstellung von Deepfake-Inhalten (Bilder, Audio, Video) oder veröffentlichten Texten beteiligt ist – auch in Kombination mit einer eigenen Textkennzeichnung oder einer interaktiven zweiten Ebene.
Beispiel: Deepfake-Video mit der Textbezeichnung „Stimmen generiert mit“, gefolgt vom Basissymbol.
Vollständig KI-generiert
Wann verwenden? Wenn der gesamte Inhalt vollständig von einer KI generiert wurde – ohne von Menschen erstellte Elemente oder redaktionelle Kontrolle, abgesehen von der Eingabe (Prompt).
Beispiele: vollständig KI-generierte Videos mit fiktiven Ereignissen, KI-komponierte Musik oder Kunst, KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen.
Teilweise KI-modifiziert
Wann verwenden? Wenn bestehende, von Menschen erstellte Inhalte teilweise durch KI verändert werden – etwa bei Deepfakes oder Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.
Beispiele: Ein Gesicht auf einem authentischen Foto wird per KI ersetzt; authentische Fotos einer leeren Wohnung werden per KI möbliert.
- Bei fotorealistischen KI-Bildern, die als echte Aufnahme wahrgenommen werden könnten
- Bei wesentlich veränderten Fotos realer Personen, Orte oder Ereignisse
- Wenn eine Plattform kein eigenes KI-Label anbietet – z. B. auf der eigenen Website oder in Print
- Einheitlich in allen Kanälen, damit Wiedererkennung entsteht
- Bei erkennbar künstlerischen, abstrakten oder illustrativen Motiven ohne Authentizitätsanspruch
- Bei rein technischer KI-Unterstützung wie Upscaling oder Rauschreduzierung
- Nicht als pauschales „Absicherungs-Label“ auf allen Bildern – das entwertet die Kennzeichnung
- Nicht als Ersatz für plattformspezifische Pflichtangaben (z. B. Meta Ads)
Rechtliche Grundlagen
Worauf sich die Kennzeichnung stützt
Artikel 50 EU-KI-Verordnung
Zentrale Norm der Transparenzpflichten: Anbieter müssen KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markieren (Abs. 2), Betreiber müssen Deepfakes sichtbar offenlegen (Abs. 4). Anwendbar seit dem 2. August 2026.
Content Credentials
Sichtbares Herkunftslabel („CR“-Symbol) auf Basis des C2PA-Standards. Zeigt Betrachtenden per Klick, mit welchem Tool ein Bild erstellt und wie es bearbeitet wurde – zunehmend von Plattformen automatisch ausgelesen.
C2PA-Standard
Offener technischer Standard der Coalition for Content Provenance and Authenticity: Herkunfts- und Bearbeitungsdaten werden kryptografisch signiert in der Bilddatei gespeichert und sind fälschungssicher überprüfbar.
Transparenzpflicht
Übergreifendes Prinzip: Wer mit KI-Inhalten kommuniziert, darf sein Publikum nicht über deren Ursprung täuschen. Neben der KI-VO wirken hier auch UWG (Irreführungsverbot), Presserecht und Plattform-Richtlinien zusammen.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.